Eine Auffangwanne gehört zu den wichtigsten Ausstattungsgegenständen für den betrieblichen Umweltschutz. Der betriebliche Arbeits- und Umweltschutz nimmt in vielen Unternehmen eine zentrale Position ein und hat oberste Priorität. In Anlagen und Industrie verwendete Stoffe und Flüssigkeiten müssen stets ordnungsgemäß auf ihre potentielle Wassergefährdung geprüft und entsprechend gelagert werden. Dies dient in erster Linie dem Arbeits- und Umweltschutz. Anlagen und Betriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen hantiert wird, müssen demzufolge so ausgestattet und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Umwelt und eine Gefährdung der Mitarbeiter ausgeschlossen werden kann.
Auffangwannen als passende Lösung für die Gefahrstofflagerung
Gefahrgutbehälter, wie in etwa Kleingebinde, Kanister, Fässer oder IBC / KTC (Kubischer Tank-Container) können auf Auffangwannen besonders sicher abgestellt und gelagert werden. Das verwendete Material, die Größe der Auffangwanne und das Auffangvolumen kann dabei von Modell zu Modell variieren.
Für die Lagerung vieler Fässer oder IBC ( Intermediate Bulk Container) / KTC (Kubischer Tank-Container) eignen sich beispielsweise besonders stabile Modelle, auf welchen die Behälter einen festen Stand haben. Einem Auslaufen von umweltgefährdenden Flüssigkeiten wird somit gezielt vorgebeugt.
Für Auffangwannen den richtigen Werkstoff auswählen
Bei der Beschaffung bzw. bei der Nutzung einer Auffangwanne stellt sich die Frage, aus welchem Werkstoff die Auffangwanne sein soll. Die richtige Materialauswahl ist sicherheitsrelevant und daher entsprechend sorgfältig zu behandeln. Entscheidend ist, dass die Auffangwanne formstabil und belastbar bleibt, auch wenn sie bei einer Havarie (zum Beispiel durch ein Leck mit auslaufenden Flüssigkeiten, verursacht durch einen Gabelstapler) gefüllt ist und dem statischem Druck standhalten muss. Außerdem muss eine Auffangwanne gegen das ausgelaufene Medium beständig sein. Eine Auffangwanne aus Stahl kann dies zum Beispiel bei einer aggressiven Säure nicht gewährleisten.
Entzündbare Flüssigkeiten dürfen nur auf Auffangwannen aus nichtbrennbarem Material gelagert werden, da diese im Gegensatz zu Auffangwannen aus Kunststoff in einem Brandfall und damit bei steigenden Temperaturen länger formstabil und somit standsicher bleiben. Aus diesem Grund ist es vorgeschrieben, dass bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten nur nichtbrennbare Materialien wie z.B. Stahl oder Edelstahl eingesetzt werden dürfen.
Für einen ersten groben Überblick bezüglich der Beständigkeit kann man sagen:
- Auffangwannen aus Kunststoff für aggressive Stoffe, hohe chemische Beständigkeit
- Auffangwannen aus PE für aggressive, wassergefährdende Flüssigkeiten
- Auffangwannen aus PE-HD für aggressive Stoffe in hohen Konzentrationen
- Auffangwannen aus GFK für aggressive Stoffe und oder einem Flammpunkt >55°C
- Auffangwannen aus Stahl für brennbare Stoffe bzw. entzündliche Flüssigkeiten
- Auffangwannen aus Edelstahl für brennbare und aggressive Stoffe, hohe chemische Beständigkeit
Bei der konkreten Auswahl der richtigen Wannenwerkstoffe bzw. Materialien ist in jedem Fall die Beständigkeit der Auffangwanne mit der entsprechenden Beständigkeitsliste zu prüfen. Als Beständigkeitsliste für Stahl und Edelstahl gilt die DIN 6601 und für Kunststoffe (zum Beispiel PE und GFK) gilt die Medienliste 40 vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) als führend. Sollte der Stoff oder das Stoffgemisch nicht in den besagten Beständigkeitslisten vorkommen, kann man auch von dem Gebinde, in dem sich die Flüssigkeit befindet, die Beständigkeit ableiten.
Auffangwanne in der richtigen Größe auswählen
Es ist natürlich notwendig, dass die Auffangwanne von der Grundfläche so groß ist, dass die gelagerten Gebinde nicht über den Rand der Auffangwanne überstehen. Nur so ist gewährleistet, dass auslaufende Flüssigkeiten auch tatsächlich in die Auffangwanne laufen und zurückgehalten werden können.
Darüber hinaus besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Regel, dass das Auffangvolumen den Inhalt des größten, über der Wanne lagernden Gebindes auffangen können muss. Ist das größte Gebinde ein 60 Liter Fass, muss das Auffangvolumen der Auffangwanne mindestens 60 l betragen. Bei einem größten Gebinde von z. Bsp. einem 200 Liter Fass muss die Auffangwanne mindestens 200 l Auffangvolumen vorhalten, bei einem 1000 l IBC / KTC benötigt man dementsprechend mindestens eine Auffangwanne mit 1000 Liter Volumen und so weiter. Darüber hinaus muss die Auffangwanne mind. 10% der Lagermenge, die auf oder über der Wanne gelagert wird, auffangen können.
Bitte bedenken Sie: Wenn Sie mehrere Gebinde in eine Auffangwanne stellen verdrängen diese entsprechend Platz und die Wanne verfügt dann ggf. nicht über das benötigte Auffangvolumen.
Achtung! Für Wasserschutzgebiete gibt es höhere Anforderungen an das Auffangvolumen. Meist wird hier ein Auffangvolumen von 100% gefordert. Wir beraten Sie gern.
Verwendbarkeitsnachweis für Auffangwannen
Für Auffangwannen und Auffangvorrichtungen sind Verwendbarkeitsnachweise vorgeschrieben. Bei Kunststoff-Auffangwannen aus PE, PEHD oder GFK gilt die DIBt Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik als Verwendbarkeitsnachweis.
Auffangwannen aus Stahl, die der Stahlwannen Richtlinie (StawaR - Auffangwannen bis 1.000 Liter Auffangvolumen) entsprechen, gelten als geregeltes Bauprodukt und sind als solches Bestandteil der Bauregelliste des DIBt. Stahlauffangwannen werden daher vom Hersteller mit einem Ü-Zeichen (Übereinstimmungserklärung) gekennzeichnet und gilt als Verwendbarkeitsnachweis. Auffangwannen aus Stahl die nicht der StawaR entsprechen, benötigen als Verwendbarkeitsnachweis eine DIBt Zulassung.
Hersteller von Auffangwannen müssen für die Fertigung und Aufstellung/Montage von Auffangwannen Fachbetrieb nach WHG sein. Die entsprechenden Zertifikate Fachbetriebsbescheinigung, DIBt Zulassung, Ü-Zeichen, Wannenprüfzeugnis sind Bestandteil unserer Dokumentation.
Für Auffangwannen die keinen Verwendbarkeitsnachweis besitzen, kann eine Eignungsfeststellung bei Wasserbehörde der Landratsämter mit einem Gutachten eines nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AwSV bestellten Sachverständigen einer Sachverständigenorganisation beantragt werden. Dies entspricht sozusagen einer Einzelabnahme.
Auffangwanne und Abfüllstation - die ideale Kombination
Neben der klassischen, feststehenden Auffangwanne aus Stahl existieren zusätzlich verschiedene mobile Modelle, welche einen innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffbehältern gänzlich unkompliziert gestalten. Dies sind größtenteils qualitativ hochwertige Auffangwannen aus Kunststoff oder aus Stahl, die mit einem Schiebebügel und Rollen versehen sind. Meist kann solch eine Auffangwanne auch als mobile Abfüllstation genutzt werden und vereint somit die Vorteile von klassischer Auffangwanne und Abfüllstation miteinander. Beim Kauf eines solchen Modells sollte in erster Linie auf eine leichte Handhabung, robuste Handgriffe, Transportsicherungen, sowie auf große Abfüllbereiche geachtet werden. Nur so kann auch ein sicheres Umfüllen beziehungsweise Abfüllen der entsprechenden Flüssigkeiten gewährleistet werden.
Weitere, wichtige Informationen finden Sie HIER auf unserer Info-Seite zum Thema Auffangwannen.